Information für die Öffentlichkeit

1. Name des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs.

Elektronica SM-Handels GmbH, Mergenthalerstraße 29 – 31, 48268 Greven 

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Hiermit bestätigt die Elektronica SM-Handels GmbH, dass die Bereiche des Betriebsgeländes (Mergenthalerstraße 29, 29 b und 31) den Vorschriften der Störfallverordnung unterliegen. Eine Anzeige entsprechend §7 Absatz 1 Störfallverordnung liegt der Bezirksregierung Münster als entsprechendes Aufsichtsorgan vor. 

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich. 

Innerhalb des o. g. Betriebsgeländes werden entsprechend der vorliegenden Anzeige seitens der Elektronica SM-Handels GmbH eine Anlage zur Lagerung von Gasfeuerzeugen, Benzinfeuerzeugen, Nachfüllkartuschen für Benzinfeuerzeuge sowie Streichhölzer betrieben. Gemäß Genehmigungsbescheid vom 05.12.2013 der Bezirksregierung Münster werden maximal 195 to Flüssiggase, 59 to entzündbare Flüssigkeiten sowie 81 to Streichhölzer gelagert.
 
Gemäß der Stoffliste des Anhangs I der Störfallverordnung gilt für die Einstufungen in die untere Klasse eine Mengenschwelle von 50 to bis 200 to (2.1 - verflüssigte entzündbare Gase – Kategorie 1 oder 2) bzw. 5.000 to bis 50.000 to (1.2.5.3 – entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 2 oder Kategorie 3).

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Gefährdungen können durch Brand- und Explosionsereignisse ausgelöst werden.

Feuerzeuge / Feuerzeuggas

  • Flüssiggas
  • Brandgefahr, Rauchgefahr, Explosionsgefahr

Feuerzeugbenzin

  • Entzündbare Flüssigkeit
  • Brandgefahr, Rauchgefahr, Explosionsgefahr

Streichhölzer

  • Entzündbare Feststoffe
  • Brandgefahr, Rauchgefahr, Explosionsgefahr

5. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Am 05.11.2020 wurde durch die Bezirksregierung Münster die letzte Inspektion nach § 16 der Störfallverordnung durchgeführt. Informationen zu der Inspektion können bei der Bezirksregierung Münster eingeholt werden.

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 – 3
48143 Münster

Telefon: +49 – (0) 251 – 411 – 0
Telefax: +49 – (0) 251 – 411 – 2525
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de

6. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können. 

Weitere Informationen bzgl. des Schutzes öffentlicher oder privater Belange erhalten Sie bei der Bezirksregierung Münster oder Ihren lokalen Aufsichtsbehörden in dem entsprechenden Dezernat.

Verhalten im Störfall

Im Freien quer zum Wind laufen

Im Freien quer zum Wind laufen
Eine Gas- bzw. Rauchwolke breitet sich mit dem Wind aus, entfernen Sie sich aus dem Gefahrenbereich unverzüglich quer zum Wind.

Gebäude bieten Schutz

Gebäude bieten Schutz
Bleiben Sie nicht im Freien. Schließen Sie Türen und Fenster; Lüftungsanlagen ausschalten.

Unterstützen Sie andere

Unterstützen Sie andere
Warnen Sie Nachbarn. Rufen Sie Kinder ins Haus. Bieten Sie Passanten Schutz in Ihrem Haus.
Informieren Sie Rettungskräfte über verletzte und hilfsbedürftige Personen.

Anweisungen folgen

Anweisungen folgen
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen der Rettungskräfte; folgen Sie unbedingt den Anweisungen.

Radio einschalten

Radio einschalten
Meldungen über den Störfall und Entwarnungen werden falls erforderlich über die regionalen Rundfunksender (WDR 2, Radio Kiepenkerl) verbreitet.

Telefonverbindung freihalten

Telefonverbindung freihalten
Blockieren Sie nicht die Telefone von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen. Telefonieren Sie nur im Notfall. Vermeiden Sie auch Telefonate mit Mobiltelefonen.

Persönliche Beratung+49 (0) 2571 / 57890-0

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